Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung, der angrenzenden Rechtsberatung und im Bereich Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital Solutions
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    Die Steuerfunktion im digitalen Wandel DAC 6 ESG FISG Pillar Two
    Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern und Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
29.08.2018

Änderung der für das Energiesteuerrecht anzuwendenden Fassung der Kombinierten Nomenklatur zum 15.09.2018

Inhaber von energiesteuerrechtlichen Erlaubnissen müssen ihre Erlaubnisse prüfen und ggf. einen Änderungsbedarf anzeigen

Key Facts
Ab dem 15.09.2018 wird energiesteuerrechtlich auf die am 01.01.2018 geltende Fassung der Kombinierten Nomenklatur abgestellt (bisher: am 01.01.2002 geltende Fassung)
Anpassung soll inhaltlich zu keinen steuerlichen Änderungen führen
Bestehende Erlaubnisse und Erlaubnisscheine werden grundsätzlich von Amts wegen umgestellt
Geänderter Umfang der erlaubnispflichtigen Erzeugnisse kann kurzfristigen Handlungsbedarf auslösen
Ca. 3.500 Erlaubnisse von der Rechtsänderung betroffen

Anpassungen des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

Die für das Energiesteuergesetz anzuwendende Fassung der Kombinierten Nomenklatur wurde zum 15.09.2018 von der am 01.01.2002 geltenden Fassung auf die am 01.01.2018 geltenden Fassung geändert. Die Anpassungen des Energie-steuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung sind durch den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2018/552 vom 06.04.2018 unionsrechtlich vorgegeben und erfolgen durch eine am 05.07.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Rechtsverordnung. Die Anpassungen führen grundsätzlich zu keinen Änderungen der energiesteuerrechtlichen Tatbestände und Steuersätze. Besonderheiten ergeben sich gleichwohl für erlaubnispflichtige Energieerzeugnisse nach § 4 EnergieStG, wo kurzfristig Handlungsbedarf anstehen könnte.

Erlaubnispflichtige Energieerzeugnisse

Die erlaubnispflichtigen Energieerzeugnisse sind in § 4 EnergieStG geregelt. Eine Änderung gab es bei der Nr. 3 (Leichtöle und Zubereitungen, mittelschwere Öle, Gasöle, Heizöle; Testbenzine, Spezialbenzine und mittelschweres Öl zu anderer Verwendung nur dann, wenn sie als lose Waren befördert werden) und der Nr. 9 (insbesondere als Kraft- oder Heizstoff bestimmter Fettsäuremethylester (Biodiesel)).

Neu in der Kombinierten Nomenklatur: Mineralöle mit Biodieselanteil

Die Waren der Unterpositionen 2710 20 bis 2710 20 39 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur sind dabei in § 4 Nr. 3 EnergieStG neu aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle) und Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die Biodiesel enthalten, ausgenommen Ölabfälle. Unter § 4 Nr. 9 EnergieStG fallen neben Fettsäuremethylester (Biodiesel) bestimmte chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, wenn sie dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden. Entsprechend der europäischen Vorgabe hat der Gesetzgeber hier eine Konkretisierung getroffen.

Im Einzelnen lauteten die Neufassungen wie folgt:

§ 4 Nr. 3 EnergieStG

Waren der Unterpositionen 2710 12 bis 2710 19 68 und der Unterpositionen 2710 20 bis 2710 20 39 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur; für die Beförderung unter Steueraussetzung gilt dies für Waren der Unterpositionen 2710 12 21, 2710 12 25, 2710 19 29 und mittelschwere Öle der Unterposition 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur nur dann, wenn sie als lose Ware befördert werden,

§ 4 Nr. 9 EnergieStG

Waren der Unterpositionen
a) 3824 99 86, 3824 99 93,
b) 3824 99 92 und 3824 99 96 (jeweils ausgenommen zubereitete Rostschutzmittel, Amine als wirksame Bestandteile enthaltend, sowie zusammengesetzte anorganische Löse- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erzeugnisse),
c) 3826 00 10 und 3826 00 90
der Kombinierten Nomenklatur, die dazu bestimmt sind, als Kraft- oder Heizstoff verwendet zu werden.

Schreiben der Generalzolldirektion vom 20.08.2018

Nach dem Schreiben der Generalzolldirektion vom 20.08.2018 werden in den kommenden Monaten als Folge der Rechtsänderung die bestehenden energiesteuerrechtlichen Erlaubnisse und Erlaubnisscheine sowie weitere amtliche Zollvordrucke sukzessive an die geänderte Rechtslage angepasst. Die Aktualisierung der Erlaubnis soll dabei von Amts wegen erfolgen. Von Seiten der Wirtschaftsbeteiligten sei diesbezüglich nichts zu veranlassen. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass ca. 3.500 Erlaubnisse von der Rechtsänderung betroffen sind.

Kurzfristige Überprüfung der energiesteuerrechtlichen Erlaubnisse

Nichtsdestoweniger empfehlen wir Inhabern von formalen Erlaubnissen nach dem Energiesteuergesetz (bspw. als Steuerlager, registrierter Empfänger oder Verwender (z. B. § 25 EnergieStG)) kurzfristig zu prüfen, ob die ihnen erteilten Erlaubnisse von der Rechtsänderung betroffen sind. Insbesondere sofern die neu in § 4 EnergieStG aufgenommen Mineralöle mit Biodieselzumischung (KN-Unterpositionen 2710 20 bis 2710 20 39 und 2710 20 90 der Kombinierten Nomenklatur) bisher steuerfrei bezogen, hergestellt, verwendet oder abgegebenen werden, sollte das zuständige Hauptzollamt zeitnah kontaktiert werden. Von dem geänderten Umfang der erlaubnispflichtigen Waren in § 4 Nr. 9 EnergieStG können vor allem Unternehmen der chemischen Industrie betroffen sein.

Abweichende Warentarifnummern für Zoll und Energiesteuer

In diesem Zusammenhang ist zudem zu beachten, dass auch nach der Rechtsänderung ein statischer Verweis auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt geltende Kombinierte Nomenklatur vorliegt (nunmehr auf den 01.01.2018, bislang auf den 01.01.2002). Da die Kombinierte Nomenklatur grundsätzlich jährlich angepasst wird, empfehlen wir weiterhin für die zollrechtliche (aktuelle KN) und die energiesteuerrechtliche (KN zum 01.01.2018) Abwicklung zwei getrennte Warentarifnummern im Warenwirtschaftssystem zu pflegen. Voraussichtlich ab dem Jahr 2019 wird es hier wieder zu Abweichungen zwischen den Systemen kommen.

Aktualität der Betriebserklärungen

Vor diesem Hintergrund ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Aktualität der dem zuständigem Hauptzollamt eingereichten Betriebserklärungen regelmäßig zu überprüfen ist. Änderungen der angezeigten Verhältnisse sind der Behörde grundsätzlich unverzüglich mitzuteilen.

 

Kontakt
Dr. Karen Möhlenkamp
Partnerin, Geschäftsführerin
Rechtsanwältin
Düsseldorf
+49 211 20050-817
zum Profil
Newsletter Energy & Consumption Tax

Unsere Experten informieren über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gesetzliche Regelungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Bestehende Verschuldungsanreize sollen abgebaut werden

EU-Kommission: Vorschlag zur Einführung einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung
Mehr lesen

In der wandelBar der WTS Digital diskutieren wir gemeinsam relevante Fragen und Themen aus den Bereichen Change-, Lean- und Projektmanagement

wandelBar - das digitale Event für Change- und Lean Management
Mehr lesen

Beiträge zu Steuerpolitik national und international, Ertragsteuern, Umsatzsteuer,   Lohnsteuer, Abgabenordnung, Energierecht, Advisory, Risk & Compliance, Digitalisierung

Das neue WTS Journal Ausgabe 2/2022 ist erschienen
Mehr lesen

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Über WTS
  • Über uns
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Quality Process & Risk Management
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
Karriere
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • Jetzt bewerben
News & Knowledge
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • COVID-19 Krisenteam
  • COVID-19 Notfallkoffer
  • Steuer IKS
Podcast
  • Newsletter Anmeldung
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • WTS Journal
About Us
  • Our CEO
  • Our Board
  • Culture and Leadership
© 2022 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem