Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital
  • Reporting & Prozesse
  • ESG House of Sutainability
  • Tax
  • Legal
  • Worldwide ESG
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung, der angrenzenden Rechtsberatung und im Bereich Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital Solutions
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    Die Steuerfunktion im digitalen Wandel DAC 6 ESG FISG Pillar Two
    Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern und Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
07.12.2018

Studie: Zinsschranke entsprechend ATAD I in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten

Im Juni 2016 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die sog. Anti-Tax Avoidance Directive (Richtlinie 2016/1164, kurz ATAD)

Umsetzung der OECD-Empfehlungen innerhalb der EU

Um eine zeitnahe und konsistente Umsetzung der OECD-Empfehlungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, wurde am 12.06.2016 vom Rat der Europäischen Union die sog. Anti-Tax Avoidance Directive (Richtlinie 2016/1164, kurz ATAD) verabschiedet. Die ATAD enthält Regelungen zu den Themen

  • Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen (Zinsschranke)
  • Wegzugsbesteuerung
  • Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Hybride Gestaltungen

Die ATAD-Richtlinie legt ein Mindestschutzniveau gegen schädliche Steuervermeidungspraktiken fest. Den Mitgliedstaaten wird bei der Ausgestaltung der nationalen Regelung ein gewisser Spielraum eingeräumt, der eine weitergehende Erhöhung der inländischen Bemessungsgrundlage ermöglicht.

Bis zum 10. September 2018 haben bereits 11 der 28 Mitgliedstaaten zur Anwendung der Bestandsschutzregelung optiert

Die Mitgliedstaaten haben die Regelung zur Zinsschranke bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umzusetzen, die Neuregelungen sind dann ab dem 01.01.2019 anzuwenden. Falls allerdings ein Mitgliedsstaat bereits „über nationale gezielte Vorschriften zur Verhütung von BEPS [verfügt], die gleichermaßen wirksam sind wie die Zinsschranke nach dieser Richtlinie“ (vgl. Art. 11 Abs. 6 ATAD), dürfen diese bis spätestens zum 01.01.2024 angewendet werden (sog. Bestandsschutzregelung).

Im Rahmen einer Studie zum Stand der Implementierung der Zinsschrankenregelungen in den EU-Mitgliedstaaten haben wir unsere Kollegen aus der WTS Global zur Umsetzung der EU-Vorgaben in ihren jeweiligen Staaten befragt (Stand Juni 2018 und Aktualisierung zum 10. September 2018).

Unsere Studie

Zu diesem Zeitpunkt hatten noch nicht alle Mitgliedstaaten entsprechende Regelungen zur Umsetzung der ATAD ins nationale Recht erlassen. Vor diesem Hintergrund werden wir die Studie laufend aktualisieren, um die Entwicklung in sämtlichen Mitgliedstaaten entsprechend vollständig abzubilden. Aktuell haben bereits 11 der 28 Mitgliedstaaten zur Anwendung der Bestandsschutzregelung optiert.

Zinsschrankenregelung der EU im Detail

Zur Bestimmung, ob die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen eines Unternehmens durch die Zinsschranke beschränkt wird, sind zunächst die „Fremdkapitalkosten“ zu ermitteln.

Art. 2 Abs. 1 ATAD definiert den Begriff der Fremdkapitalkosten sehr weit und bezieht u.a. Zahlungen im Rahmen von Beteiligungsdarlehen, Finanzierungskosten im Rahmen von Finanzleasing sowie bestimmte kalkulatorische Zinsen und Wechselkursgewinne und -verluste ein.

Die Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalkosten wird auf den Betrag der „steuerbaren Zinserträge und sonstigen wirtschaftlich gleichwertigen steuerbaren Erträge“ (vgl. Art. 2 Abs. 2 ATAD) zuzüglich eines Betrags in Höhe von 30 % des für diese Zwecke modifizierten EBITDA des Steuerpflichtigen beschränkt (vgl. Art. 4 Abs. 1 ATAD). Eine Unterscheidung zwischen Zinszahlungen an verbundene Unternehmen und Zinszahlungen an fremde Dritte findet nicht statt.

Da die ATAD als Mindestschutzregelung konzipiert ist, stellt die 30%-Grenze das absolute Maximum dar, das die EU-Mitgliedstaaten bei der Definition der Bemessungsgrundlage anwenden dürfen. Wohl erlaubt ist die Definition einer strengeren Regelung, also z.B. die Anwendung eines geringeren Prozentsatzes.

Die einzelnen Mitgliedstaaten verwenden z.T. unterschiedliche Definitionen des für Steuerzwecke modifizierten EBITDA und in einigen Staaten dient der Berechnung der abzugsfähigen Fremdkapitalkosten nicht das EBITDA, sondern das EBITD (z.B. Finnland) oder die Summe der Zinsaufwendungen (Frankreich) als Bemessungsgrundlage. In einigen Staaten ist es außerdem möglich (ungenutzte) EBITDA-Kapazitäten innerhalb einer Gruppe zu übertragen.

"Safe Harbour-Regel“

Um den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige ohne signifikant hohe überschüssige Fremdkapitalkosten zu verringern, enthält die ATAD eine sog. "Safe HarbourRegel“. Entsprechend dieser Regel sollen überschüssige Fremdkapitalkosten bis zu einem bestimmten Umfang stets abzugsfähig sein. Art. 4 Abs. 3 Buchstabe a ATAD sieht einen Freibetrag von bis zu € 3 Millionen vor.

Bandbreite "Safe Harbour-Regel“

Im Rahmen der Studie haben wir eine weite Bandbreite bezüglich der Anwendung der "Safe Harbour-Regel“ in den einzelnen Staaten festgestellt. Die Unterschiede beziehen sich insoweit nicht nur auf den dieser Regelung unterworfenen absoluten Betrag, sondern auch auf dessen konkrete Ausgestaltung: Teilweise ist der Betrag – wie in der derzeitigen deutschen Zinsschrankenregelung – als Freigrenze ausgestaltet. Die Mehrheit der Staaten entschied sich allerdings für eine echte Freibetragsregelung (z.B. Tschechien und Estland). Manche Staaten hingegen haben auf die Implementierung einer "Safe HarbourRegel“ gänzlich verzichtet (z.B. Italien).

Befreiungsklausel

Für Steuerpflichtige, die zu Rechnungslegungszwecken Mitglied einer konsolidierten Gruppe sind, enthält Art. 4 Abs. 5 ATAD eine Befreiungsklausel. Demnach wird dem Steuerpflichtigen – ähnlich dem Eigenkapitalvergleich in der derzeitigen deutschen Zinsschrankenregelung – erlaubt, die überschüssigen Fremdkapitalkosten in voller Höhe abzuziehen, wenn die eigene Eigenkapitalquote mindestens so hoch ist wie die der gesamten Gruppe

Kontakt
Daniela Holzrichter
Senior Manager
Steuerberater
Köln
+49 221 348936-225
zum Profil
Kontakt zur Studie

Sehr gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, in einem persönlichen
Gespräch mit unseren Experten mehr über die Studienergebnisse und die Konsequenzen der ATAD-Richtlinie für Ihr Unternehmen zu erfahren.
ATAD-Studie veröffentlicht in
WTS Journal 4/2018
Zur Publikation
WTS Journal

Unsere WTS Experten und Gastautoren informieren regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Tax, Legal und Financial Advisory.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Lohnsteuer Newsletter 2/2022 ist erschienen

Energiepreispauschale
Mehr lesen

News on trade and customs developments from all over the world

Global Customs Newsletter #2/2022 now available
Mehr lesen

Bundesrat könnte seine Zustimmung am 08.07.2022 erteilen

Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO
Mehr lesen

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Über WTS
  • Über uns
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Quality Process & Risk Management
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
Karriere
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • Jetzt bewerben
News & Knowledge
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • COVID-19 Krisenteam
  • COVID-19 Notfallkoffer
  • Steuer IKS
Podcast
  • Newsletter Anmeldung
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • WTS Journal
About Us
  • Our CEO
  • Our Board
  • Culture and Leadership
© 2022 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem