Die EU hatte im März letzten Jahres einen Richtlinien-Vorschlag für eine umfassende Besteuerung von digitalen Dienstleistungen veröffentlicht und diesen anschließend auf die Besteuerung von Onlinewerbung reduziert. Im März diesen Jahres ist diese Gesetzgebungsinitiative dann im Rat der EU-Finanzminister am Veto mehrerer Staaten (insbesondere Irland, Schweden und Dänemark) gescheitert.
Daraufhin haben nun die österreichische und die französische Regierung jeweils unilateral beschlossen, eine Steuer auf die Umsätze großer Unternehmen wie Google und Facebook einzuführen. In Österreich soll die Digitalsteuer in Höhe von 5 % auf Online-Werbeeinnahmen von Konzerne ab einem weltweiten Umsatz von € 750 Mio. im Jahr erhoben werden. Als zusätzliche Voraussetzung muss ein jährlicher digitaler Werbeumsatz von mindestens € 25 Mio. in Österreich erzielt werden. Der Vorschlag der französischen Regierung beruht hingegen eher auf dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission, da nicht nur Umsätze aus Online-Werbung besteuert werden sollen, sondern darüber hinaus auch solche aus der Vermittlung von Dienstleistungen oder Kaufverträgen. Die Umsatzschwellen sind hingegen mit denen des österreichischen Gesetzgebungsvorschlags identisch.
In den USA haben diese Aktivitäten europäischer Gesetzgeber ablehnende Reaktionen hervorgerufen. So hat eine Gruppe von republikanischen Mitgliedern des Finanzausschusses im Repräsentantenhaus einen Brief an Präsident Trump geschrieben, in dem sie ihn auffordern, die vorgeschlagenen Steuern als Handelsschranken zu qualifizieren, da sie einseitig gegen US-amerikanische Unternehmen gerichtet seien. Dem Vernehmen nach erwägt die US-Regierung Gegenmaßnahmen im Rahmen des Handels- oder Steuerrechts.
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