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02.09.2019

BMWi: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier stellt Eckpunkte der Mittelstandsstrategie vor

Steuerrelevante Punkte: "Steuern und Abgaben“, „Bürokratieabbau“, „Energie und Klimapolitik“, „Energie und Klimapolitik“ sowie „Mittelstand bei Innovation und Digitalisierung unterstützen“

Damit die mittelständischen Unternehmen in Deutschland auch für die Zukunft gut gerüstet sind und ihre innovative Kraft optimal entfalten können, müsse die Richtschnur für wirtschaftspolitische Entscheidungen die nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb am 29.08.2019 Eckpunkte für eine zukunftsorientierte Mittelstandsstrategie vorgelegt.

Die steuerlichen Forderungen und Ziele in dem Eckpunktepapier decken sich zu einem großen Teil mit den oben beschriebenen Forderungen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.

Unter der Überschrift „Steuern und Abgaben“ werden folgende Punkte angeführt:

  • Der Solidaritätszuschlag muss schrittweise vollständig abgeschafft werden – ein konkretes Enddatum ist zwingend festzulegen. Außerdem sollte ein Freibetrag die Freigrenze ersetzen, damit alle Zahler des Solidaritätszuschlags, auch der Mittelstand, kurzfristig zumindest teilweise von der Ergänzungsabgabe entlastet werden.
  • Es ist erforderlich, stärkere steuerliche Anreize für private Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu setzen. Damit wird gleichzeitig die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Umfeld gesichert – insbesondere auch vor dem Hintergrund der Steuerreformen in den USA, Großbritannien und Frankreich.
  • Es bedarf einer umfassenden Unternehmenssteuerreform zur mittelstandsfreundlichen Ausgestaltung des Steuerrechts, mit der die Steuerbelastung auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 % gesenkt wird.
  • Zu einer solchen Unternehmenssteuerreform gehören u. a. Maßnahmen wie weitere Verbesserungen und Entlastungen bei der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen, die Einführung eines Optionsmodells für Personengesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung, die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer und deren Einführung bei der Körperschaftsteuer, die Anpassung der Hinzurechnungsbesteuerung und der Wegzugsbesteuerung im Außensteuerrecht, marktnähere steuerliche Zinssätze, zeitnahe Betriebsprüfungen sowie die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen (u. a. für digitale Innovationsgüter).
  • Für mehr Planungssicherheit muss der steuerpolitische Grundsatz „keine Steuererhöhungen“ gelten. Hierfür soll ein „Steuerdeckel“ eingeführt werden, um die Steuerbelastung von Personenunternehmen auf maximal 45 % zu begrenzen.
  • Bei der Substanzbesteuerung wird sich das BMWi für eine schrittweise Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung mit dem Ziel ihrer Abschaffung einsetzen; eine Wiedererhebung der Vermögensteuer wird abgelehnt.
  • Die Sozialabgaben sollen bei 40 % gedeckelt werden.
  • Die hohen Reserven in der Arbeitslosenversicherung müssen für eine weitere Absenkung des Beitragssatzes genutzt werden.

Unter der Überschrift „Bürokratieabbau“ finden sich folgende Punkte mit Steuerrelevanz:

  • Herzstück eines umfassenden Bürokratieabbaus müssen Entlastungen in der Steuerbürokratie sein – denn dort liegen 40 % aller bürokratischen Belastungen.
  • Darüber hinaus setzt sich das BMWi für eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf mindestens acht Jahre, eine bessere Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, insbe-sondere auch bei Erklärungspflichten zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, einen Wechsel von der monatlichen auf die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung für Gründerinnen und Gründer sowie die deutli-che Reduzierung der geltenden Mindestlohndokumentationspflichten ein.
  • Eine nationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle, die über die EU-Richtlinie zur Anzeigepflicht für internationale Steuergestaltungsmodelle hinausgeht, und die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts wird abgelehnt.

Unter der Überschrift „Energie und Klimapolitik“ wird die steuerliche Förderung/Absetzbarkeit von energetischer Gebäudesanierung hervorgehoben. Diese könne Klimaschutz wirklich effizient gestalten und gleichzeitig die Konjunktur ankurbeln. Auch mittelständische Unternehmen – insbesondere das Handwerk – würden davon profitieren.

Abschließend wird unter der Überschrift „Mittelstand bei Innovation und Digitalisierung unterstützen“ auch die steuerliche Forschungsförderung angesprochen, die 2020 kommen soll. Bei der Auftragsforschung wird sich das BMWi für eine mittelstandsfreundliche Lösung einsetzen, bei der der Auftraggeber seine entsprechenden Ausgaben geltend machen kann.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#32/2019 - CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung und Eckpunkte der Mittelstandsstrategie des BMWi
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