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11.10.2021

OECD/Inclusive Framework: Weiterer Fortschritt zu Säule 1 und 2 erzielt

Das aktuelle Statement baut auf dem Juli-Statement auf

Keyfacts
Die OECD hat eine Broschüre veröffentlicht, in der das Statement und einige Zusatzinformationen enthalten sind.
Bemerkenswert und für die Umsetzung in der EU wesentlich ist, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Fortschrittsbericht zugestimmt haben.
Bestimmte Fragen müssen noch abschließend geklärt werden, darunter die Allokationsregeln bei Säule 1 und die Einführung von Safe-Harbor-Vereinfachungsmechanismen in Säule 2.
Es wird erwartet, dass auf EU-Ebene noch in diesem Jahr oder Anfang 2022 ein Richtlinienentwurf zu Säule 2 veröffentlicht wird, eine Richtlinie zu Säule 1 soll im dritten Quartal 2022 folgen.

Am 08.10.2021 hat das Inclusive Framework on BEPS der OECD erneut getagt. Von seinen 140 Mitgliedern haben 136 einem Statement zugestimmt, das weitere Beschlüsse und Kompromisse der Staatengemeinschaft enthält. Die OECD hat eine Broschüre veröffentlicht, in der das Statement und einige Zusatzinformationen enthalten sind. Bemerkenswert und für die Umsetzung in der EU wesentlich ist, dass alle EU-Mitgliedstaaten dem Fortschrittsbericht zugestimmt haben. Dass auch alle G20- und OECD-Mitgliedstaaten dabei sind, zeigt die Entschlossenheit der Staaten, die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Das aktuelle Statement baut auf dem Juli-Statement auf. Einzelne Aspekte wurden (leicht) geändert oder klargestellt und ein detaillierter Implementation Plan angehängt. Auf die folgenden Änderungen sei hingewiesen:

Säule 1:

  • Der an die „Marktstaaten“ zu verteilende Anteil des nach Säule 1 zu berechnenden Residualgewinns wird auf 25 % festgesetzt.
  • Bestimmten Entwicklungsländern wird ein freiwilliger Mechanismus zur verbindlichen Streitbeilegung im Hinblick auf Amount A zur Verfügung stehen.
  • In Bezug auf unilaterale Digitalsteuern (DST) wird eine Multilaterale Konvention von den teilnehmenden Staaten verlangen, "alle DSTs und andere relevante ähnliche Maßnahmen zu entfernen" und "sich zu verpflichten, solche Maßnahmen in Zukunft nicht einzuführen". Vom 08.10.2021 bis zum 31.12.2023 dürfen keine neu erlassenen DSTs oder andere relevante ähnliche Maßnahmen auferlegt werden. Die Abschaffung bestehender DSTs wird angemessenkoordiniert. Die Definition dessen, was eine "relevante ähnliche Maßnahme" ist, muss jedoch noch entwickelt werden.

Säule 2:

  • Der Mindeststeuersatz wird auf 15 % festgesetzt (vorher "mindestens" 15 %).
  • Die Sachanlagen- und Lohnkostenanteile im substanzbasierten Carve-out in Säule 2 bleiben bei 5 %. Allerdings wird die Übergangsfrist auf 10 Jahre erhöht und für diese Periode beginnt der Carve-out bei 8 % für Sachanlagen undbei 10% bei Lohnkostenanteilen. In den ersten fünf Jahren sinken sie um jeweils 0,2 Prozentpunkte, für die letzten fünf Jahre um jeweils 0,4 Prozentpunkte für Sachanlagen sowie 0,8 Prozentpunkte für Lohnkostenanteile.
  • Eine De-minimis-Ausnahme gilt für die Staaten, in denen das multinationaleUnternehmen Einnahmen von weniger als 10 Mio. € und Gewinne von weniger als 1 Mio. € erzielt.


In der Erklärung wird auch darauf hingewiesen, dass bestimmte Fragen noch abschließend geklärt werden müssen, darunter die Allokationsregeln bei Säule 1 und die Einführung von Safe-Harbor-Vereinfachungsmechanismen in Säule 2. Auch die Möglichkeit einer Koexistenz der GILTI-Regeln in den USA unter dem neuen globalen Mindestbesteuerungsregime ist noch klärungsbedürftig. Zumindest müsste GILTI vom global blending" zum "jurisdictional blending" angepasst werden. Dem Vernehmen nach ist diese Änderung im Rahmen der anstehenden US-Steuerreform realistisch.

Wesentlich ist auch, dass im Annex des Dokuments ein detaillierter Fahrplan für die Implementierung von Säule 1 und 2 enthalten ist. Demnach soll bei Säule 2 die Income Inclusion Rule 2023 in Kraft treten und die UTPR 2024 folgen. Auf dem Weg dorthin ist die Veröffentlichung der detaillierten model rules für Ende November geplant. Wir erwarten, dass auf EU-Ebene noch in diesem Jahr oder Anfang 2022 ein Richtlinienentwurf zu Säule 2 veröffentlicht wird, eine Richtlinie zu Säule 1 soll im dritten Quartal 2022 folgen.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#36/2021 - Weiterer Fortschritt zu Säule 1 und 2 der OECD erzielt
Zur Publikation
Tax Weekly

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