Am 6. Dezember scheiterte die Verabschiedung der sog. Pillar Two-Richtlinie zur Umsetzung der globalen 15%igen Mindeststeuer für große Unternehmen beim EU-Finanzministertreffen noch am Veto Ungarns.
In der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember konnte eine politische Einigung mit Ungarn erzielt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich soeben einstimmig dafür ausgesprochen, die Pillar Two-Richtlinie zu verabschieden. Formal wird die Annahme im Rahmen eines schriftlichen Umlaufverfahrens erfolgen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen. Die EU wird damit international zur Speerspitze bei der Umsetzung der OECD Model Rules zur globalen 15%igen Mindestbesteuerung.
Das Bundesfinanzministerium arbeitet seit Monaten mit Hochdruck am deutschen Umsetzungsgesetz und will einen ersten Diskussionsentwurf im Frühjahr 2023 veröffentlichen.
Bis dahin ist mit weiteren Kommentaren seitens der OECD zu rechnen, u.a. zu den von der Praxis mit besonderer Spannung erwarteten sog. Safe Harbours, also (temporären) Erleichterungen bei der (Erst-) Anwendung des OECD-Regelwerkes, auf welche die EU und auch Deutschland Bezug nehmen werden.
Viele unserer Mandanten haben bereits analysiert, wie sie Anforderungen aus Pillar Two in ihrem Unternehmen umsetzen wollen. Unternehmen ab 750 Mio. EUR Konzernumsatz, die sich mit dem Thema noch nicht näher befasst haben, sollten sich sehr zeitnah mit den neuen Regeln vertraut machen. Die globale Mindeststeuer betritt nicht nur methodisch Neuland, sie erfordert insbesondere zahlreiche Daten, die die Konzerne aktuell noch nicht erheben. Hierauf müssen sich betroffene Unternehmen 2023 mit hinreichendem zeitlichen Vorlauf einstellen.
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