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27.03.2018

Europäische Kommission: Durchbruch bei Brexit-Verhandlungen

Verabschiedung von Leitlinien und Einigung auf Entwurf einer Austrittsvereinbarung mit 21 Monaten Übergangszeit

Key Facts
In einer dem Brexit folgenden Übergangszeit bis 31.12.2020 soll das Vereinigte Königreich Mitglied des EU-Binnenmarktes bleiben.
Das Vereinigte Königreich muss sich während dieser Übergangszeit weiterhin an alle EU-Regeln halten und seinen finanziellen Beitrag leisten, wird aber kein Stimmrecht mehr haben.
Grundsätzlich soll während der Übergangszeit jede Bezugnahme des anzuwendenden (auch national umgesetzten) Unionsrechts auf die Mitgliedstaaten als Bezugnahme auch auf das Vereinigte Königreich gelten.
Innerhalb der Frist soll geklärt werden, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aussehen werden.
Die künftige Zugehörigkeit von Nordirland bleibt weiterhin ungeklärt.
Bis Oktober 2018 soll die finalisierte Austrittsvereinbarung vorliegen.
Autor
Kay Masorsky
Partner
Hamburg
zum Profil

Die EU-Kommission und Großbritannien haben sich in einem Entwurf einer Austrittsvereinbarung über die Bedingungen und die Länge einer Übergangszeit nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union geeinigt.

Offiziell verlässt Großbritannien die EU in der Nacht zum 30.03.2019. In der darauf folgenden Übergangszeit bis 31.12.2020 soll Großbritannien Mitglied des EU-Binnenmarktes bleiben.

Gleichzeitig muss sich Großbritannien während dieser Übergangszeit weiterhin an alle EU-Regeln halten sowie seinen finanziellen Beitrag nach Brüssel leisten, soll aber in Entscheidungsgremien kein Stimmrecht mehr haben. Grundsätzlich soll während der Übergangszeit jede Bezugnahme des anzuwendenden Unionsrechts auf die Mitgliedstaaten als Bezugnahme auch auf das Vereinigte Königreich gelten. Gleiches soll für anzuwendendes Unionsrecht in der von den Mitgliedstaaten umgesetzten und angewandten Form gelten.

Grund für die Übergangszeit ist die Planungssicherheit für die Wirtschaft sowie für EU-Bürger, um die Folgen des Brexit abzufedern. Auch soll innerhalb der Frist geklärt werden, wie die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien aussehen sollen. Der Entwurf regelt auch, dass Großbritannien innerhalb der Übergangsphase eigens ausgehandelte Handelsabkommen mit Nicht-EULändern unterzeichnen, aber nicht umsetzen darf.

Die finalisierte Austrittsvereinbarung zwischen der EU und Großbritannien soll bis Oktober 2018 vorliegen.

Der EU-Gipfel hat am Freitag den 23.03.2018 in Brüssel die Leitlinien für die nächsten Etappen der Verhandlungen über den britischen EU-Austritt verabschiedet. Auch hat sich die Europäische Union darüber geeinigt, Großbritannien ein umfassendes Handelsabkommen anzubieten. Die Verhandlungen könnten damit, wie geplant, im April beginnen.

Großbritannien erwägt eine tiefe und enge Partnerschaft und faktische Anlehnung an den EU-Binnenmarkt, die über ein herkömmliches Freihandelsabkommen hinausgeht. Gemäß Leitlinien lehnt die EU ein solches „Rosinenpicken“ ab.

Abzuwarten bleibt, ob es einen harten Schnitt mit Zoll-Schranken und Warenkontrollen an der Grenze gibt oder einen Staatsvertrag, der EU und Großbritannien zusammenhält. Ein weitreichendes Freihandelsabkommen ohne Zölle auf Waren wird Großbritannien allerdings in Aussicht gestellt.

Ungeklärt bleibt weiterhin eine Lösung für die Nordirlandfrage. Schwierige Grenzfragen ergeben sich durch Zugehörigkeit Irlands zur EU und Nordirlands zu Großbritannien. Die von der EU sowie der Regierung in Dublin vorgesehene Auffanglösung, nach der Nordirland weiterhin im EU-Binnenmarkt und der Zollunion bleiben soll und damit nach dem Brexit eine weiche Grenze auf der irischen Insel erhalten bliebe, wurde zunächst von Großbritannien abgelehnt.

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Erschienen in Tax Weekly #12/2018
Richtlinienentwürfe der EU-Kommission zur Besteuerung der "digitalen Wirtschaft“
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