Die vergangenen Wochen waren in puncto Brexit und Zollangelegenheiten sehr ereignisreich: Mit dem Chequers Statement vom 06.07.2018 wurde ein gemeinsamer Standpunkt der britischen Regierung hinsichtlich der zukünftigen Beziehungen mit der EU veröffentlicht. Demnach soll es eine Freihandelszone für Güter einschließlich Agri-Food mit der EU geben. In dem darauffolgenden Positionspapier des Vereinigten Königreichs vom 12.07.2018 wurden bereits konkrete Ausgestaltungen vorgestellt. Letztlich wurde am 17.07.2018 ein Zollgesetz verabschiedet, das nach dem Brexit eine eigenständige Zollabwicklung in UK ermöglichen soll.
Nach dem Positionspapier stellt sich die britische Regierung die zukünftigen Zollangelegenheiten folgendermaßen vor:
Dabei wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für das neue Zollgesetz der Ton zugunsten der Brexit-Befürworter verschärft: Eine Einfuhrabgabenerhebung für Waren, die für die EU bestimmt sind, soll nur dann stattfinden, wenn auch die EU zugesteht, an ihrer Außengrenze britische Zölle zu erheben, sofern die Waren für UK bestimmt sind.
Derweil hat sich auch der Brexit-Beauftragte der EU, Michel Barnier, zu dem Positionspapier geäußert (20. Juli 2018). Grundsätzlich sehe er darin einen guten Ansatz für die weiteren Diskussionen im Hinblick auf das Austrittsabkommen. Gleichzeitig werfe das Positionspapier noch eine Menge Fragen auf, wie z.B.: Ist es überhaupt vereinbar mit den Verhandlungsprinzipien der EU, insbesondere der Integrität des Binnenmarktes sowie der Zollunion? Sind die Vorschläge des Positionspapiers umsetzbar, ohne zusätzliche Komplexität und weiteren Bürokratieaufbau? Wie sollen die Zollbehörden den finalen Bestimmungsort einer Warenbewegung überprüfen? Gibt es an dieser Stelle nicht ein Betrugsrisiko? Und vor allem: sind die Vorschläge der UK überhaupt im wirtschaftlichen Interesse der EU?
Bis Oktober soll das Austrittsabkommen finalisiert werden. Während bereits über 80% der Themen im Austrittsabkommen politische Einigung herrscht, ist neben den zukünftigen Beziehungen auch noch die essentielle Frage offen, wie die Grenzproblematik in Nordirland und Irland zu lösen ist.
UK verlässt die EU offiziell in der Nacht zum 30.03.2019. In der bislang geplanten Übergangszeit bis 31.12.2020 soll UK Mitglied des EU-Binnenmarktes bleiben. Dazu und über die präferenzrechtlichen Auswirkungen des Brexit berichteten wir bereits in TAX WEEKLY #12/2018 und #23/2018.
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