In der letzten Sitzung des Bundesrats am 06.07.2018 haben zwei unionsgeführte Bundesländer – Bayern und Nordrhein-Westfalen – mehrere Entschließungsanträge zur Reform des Steuerrechts und zur Besteuerung der Unternehmen eingebracht. Dies sind für Bayern die Anträge zur "steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft" zur "Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 AO" sowie zum "Bürokratieabbau im Steuerrecht". Diese enthalten die folgenden wesentlichen Inhalte:
Der Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung" sieht die folgenden ausgewählten Änderungen vor:
Die Anträge wurden in die Tagesordnung der 969. Sitzung des Bundesrats aufgenommen und anschließend den zuständigen Ausschüssen (insbesondere dem Finanzausschuss) zur Beratung zugewiesen. Aufgrund der Sommerpause ist die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats erst wieder am 06.09.2018 terminiert.
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