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16.07.2018

Bundesländer: Initiativen von Bayern und NRW zur Reform des Steuerrechts und Entlastung der Unternehmen sowie zur Reduzierung von Bürokratieaufwand

Die eingereichten Entschließungsanträge wurden den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugewiesen

In der letzten Sitzung des Bundesrats am 06.07.2018 haben zwei unionsgeführte Bundesländer – Bayern und Nordrhein-Westfalen – mehrere Entschließungsanträge zur Reform des Steuerrechts und zur Besteuerung der Unternehmen eingebracht. Dies sind für Bayern die Anträge zur "steuerlichen Entlastung der deutschen Wirtschaft" zur "Absenkung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 238 AO" sowie zum "Bürokratieabbau im Steuerrecht". Diese enthalten die folgenden wesentlichen Inhalte:

  • Absenkung der Unternehmenssteuerbelastung durch eine (teilweise) Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer.
  • Absenkung des Niedrigsteuersatzes bei der Hinzurechnungsbesteuerung.
  • Einführung eines Mindeststeuersatzes im Rahmen der GKB.
  • Einbeziehung kleiner Kapitalgesellschaften bereits bei der ersten Stufe zum Abbau des Solidaritätszuschlags.
  • Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung.
  • Absenkung der Vollverzinsung von 6 % auf 3 %.
  • Anhebung der Wertgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR sowie Abschaffung der Poolabschreibung.
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchführungsunterlagen.
  • Beschränkung des Datenzugriffs (in manchen Fällen) auf die Möglichkeit der Datenträgerüberlassung.

Der Entschließungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen "Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – Schritte zu einer modernen wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung" sieht die folgenden ausgewählten Änderungen vor:

  • Der Bundesrat möge die „Einführung einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung“ beschließen. Mit dieser sollen „innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer 10%igen steuerlichen Gutschrift auf die Personalkosten für F&E-Tätigkeiten gefördert werden.“ Des Weiteren „ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Förderung auf Großunternehmen zu erweitern ist."
  • Allgemeines Unternehmenssteuerrecht: vorgesehen sind u.a. eine „Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen“, „Erleichterungen bei der Mindestbesteuerung“ sowie eine Reform der körperschaftsteuerlichen Verlustverrechnung, im Zuge welcher „auch entsprechende Zweifel zu § 8c Abs. 1 S. 2 KStG mit ausgeräumt werden“ sollen.
  • Internationales Steuerrecht: u.a. soll eine Reform des Außensteuerrechts angestoßen werden. Insbesondere soll der Bundesrat „bei der für 2019 u.a. zur Umsetzung der Anti-Steuermeidungs-Richtlinie der EU notwendigen Reform der Hinzurechnungsbesteuerung die Niedrigsteuerschwelle von derzeit 25 % auf einen im europäischen Verbund und OECD-Vergleich angemessenen Satz“ absenken.
  • Umsatzsteuer: u.a. soll eine „Wirksame Besteuerung des Internethandels“ ermöglicht werden. Konkret sollen die Betreiber der Plattformen „zur Unterstützung des Gesetzesvollzugs stärker in die Pflicht genommen werden.“

Die Anträge wurden in die Tagesordnung der 969. Sitzung des Bundesrats aufgenommen und anschließend den zuständigen Ausschüssen (insbesondere dem Finanzausschuss) zur Beratung zugewiesen. Aufgrund der Sommerpause ist die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats erst wieder am 06.09.2018 terminiert.  

WTS Tax Weekly

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Erschienen in Tax Weekly #26/2018
#26/2018 - Länderinitiativen von Bayern und NRW zur Reform des Steuerrechts und Entlastung der Unternehmen sowie zur Reduzierung von Bürokratieaufwand
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