Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Wer wir sind
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Sommerliebe
  • Jobbörse
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Transitional CbCR Safe Harbour Simulation
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Kulturelles Engagement
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
English
  • English
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Digital Advisory Industries Legal
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 7 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier findest Du einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Dich kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Wer wir sind Was Dich bei uns erwartet Was uns ausmacht Du bei WTS TALENTnetzwerk
    Sommerliebe Jobbörse
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
23.09.2019

Bundesrat: Stellungnahme zum "JStG 2019“

Der Bundesrat beschließt 126-seitige und 92 Punkte umfassende Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung zum "JStG 2019"

Unter dem Namen „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ hatte das Bundeskabinett am 31.07.2019 den Regierungsentwurf des angekündigten JStG 2019 beschlossen und damit das formale Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt (zu den enthaltenen Maßnahmen vgl. ausführlich WTS TAX WEEKLY # 17 und 28/2019). In der letzten Ausgabe unseres Infoletters berichteten wir über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats (WTS TAX WEEKLY # 34/2019).

Am 20.09.2019 hat nun der Bundesrat seine 126 Seiten lange und 92 Punkte umfassende Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung beschlossen. Sie enthält sowohl konkrete Änderungsvorschläge als auch sog. Prüfbitten, zu denen sich nun die Bundesregierung positionieren muss.

Änderungsvorschläge:

  • Anhebung sowohl der sog. Übungsleiterpauschale von € 2.400 auf € 3.000 (§ 3 Nr. 26 EStG-E) als auch der sog. Ehrenamtspauschale von € 720 auf € 840 (§ 3 Nr. 26a EStG-E).
  • Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von € 200 auf € 300 (§ 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStDV-E).
  • Anhebung der GWG-Wertgrenze von € 800 auf € 1.000 (§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG-E) und Abschaffung des Sammelpostens durch Streichung von § 6 Abs. 2a EStG-E.
  • Einführung einer Pauschalierungsmöglichkeit mit 25 % für geldwerte Vorteile aus der verbilligten Überlassung von Wohnungen an Mitarbeiter, wenn die Miete weniger als zwei Drittel der ortsüblichen Miete und nicht mehr als 25 € / qm (ohne Nebenkosten) beträgt (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG-E).
  • Möglichkeit bei Betriebsveranstaltungen auf eine Einzelaufzeichnung der Zuwendungen (insbesondere Teilnehmerlisten) zu verzichten, mit der Folge, dass der Freibetrag von € 110 nicht angewendet werden kann (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG-E).
  • Umstellung der Lohnsteuer-Anmeldung auf ein sog. Für-Prinzip (entsprechend den Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (§ 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG-E).
  • Auf die im Regierungsentwurf enthaltene Neuregelung beim Ausfall von Kapitalanlagen (§ 20 EStG-E) soll verzichtet werden.
  • Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugs (§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG) auch auf einen Übernahmegewinn aus Aufwärtsverschmelzung im Or-ganschaftsfall. Der BFH hatte dies aufgrund einer erkannten Gesetzeslücke abgelehnt (Urteil vom 26.09.2018, I R 16/16). Der Änderungsvorschlag schließt diese Lücke in § 15 KStG-E.
  • Erhöhung der umsatzsteuerlichen Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von € 17.500 auf € 21.400.
  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Umsatzgrenze für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) von € 500.000 auf € 600.000.
  • Änderungen im ErbStG: Mit den geforderten Neuregelungen sollen – teilweise als Reaktion auf aktuelle BFH-Rechtsprechung – Doppelbegünstigungen beim steuerfreien Zugewinnausgleich sowie beim Schuldenabzug beseitigt werden; ferner sollen Lücken bei den Regelungen zur Ersatzerbschaftsteuer geschlos-sen und die gesonderten Feststellungen im Rahmen der Verschonung von be-trieblichem Vermögen erweitert werden. Neben rein redaktionellen Anpassun-gen sollen schließlich verfahrensrechtliche Verwerfungen bei der Zusammen-rechnung von Erwerben nach § 14 ErbStG beseitigt werden, die sich aufgrund aktueller BFH-Rechtsprechung ergeben haben.

Prüfbitten:

  • Die Bundesregierung soll prüfen, ob § 8b Abs. 1 S. 4 KStG auf eine perioden-übergreifende Betrachtung ausgeweitet werden kann. § 8b Abs. 1 S. 2 KStG macht die Steuerbefreiung des Satzes 1 für Dividenden bei der empfangenden Gesellschaft davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben. § 8b Abs. 1 S. 4 KStG stellt eine Rückausnahme von der Steuerpflicht im Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung an eine der empfangenden Gesellschaft nahe stehenden Person in einem Dreiecksverhältnis dar und greift, soweit die verdeckte Gewinnausschüttung deren Einkommen „erhöht hat“. Diese erfordere bisher, dass sich das Einkommen der nahe stehenden Person durch die verdeckte Gewinnaus-schüttung selbst oder zumindest innerhalb desselben Veranlagungszeitraums erhöht.
  • Die Bundesregierung soll prüfen, ob die in § 9 Nr. 7 GewStG vorgesehene Mindestbeteiligungsgrenze von 15 % auf 10 % abzusenken ist. Dies diene der Angleichung an die körperschaftsteuerliche Grenze. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bei der Kürzung für Erträge aus Schachtelbeteiligungen nur auf unmittelbare Beteiligungen abzustellen ist. Dies diene der Steuervereinfachung.
  • Die Bundesregierung soll prüfen, ob der Anwendungsbereich des sog. Bankenprivilegs des § 19 Abs. 1 GewStDV dahingehend einzuschränken ist, dass Institute i.S.d. § 2 Abs. 1 KWG, insbesondere Konzernfinanzierungsgesellschaften, von der Begünstigung bei der Hinzurechnung ausgeschlossen wer-den. Mit Urteil vom 06.12.2016 (I R 79/15) hatte der BFH entschieden, dass dieses sog. Bankenprivileg auch von Konzernfinanzierungsgesellschaften in Anspruch genommen werden kann, sofern diese als Kreditinstitut i.S.d KWG qualifizieren.
  • Die Bundesregierung soll prüfen, ob bei den “Quick Fixes“ (Umsatzsteuer) eine Legaldefinition des Begriffs „Verwenden“ der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingefügt werden muss.

Keine Zustimmung erhielt hingegen die noch in den Ausschussempfehlungen enthaltene Prüfbitte zu Gewinnminderungen aufgrund von Wechselkursverlusten im Zusammenhang mit einer währungsgesicherten Darlehensforderung (§ 8b Abs. 3 S. 4 KStG). Man ging aber davon aus, dass dieses Thema in ein späteres Gesetz zur Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts Eingang finden wird.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Anschließend entscheidet der Bundestag über weitere Änderungen am Gesetzentwurf. Eine öffentliche Anhörung im Bundestag ist am 14.10.2019 geplant. Das Gesetz bedarf der abschließenden Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#35/2019 - Stellungnahmen Bundesrat zum „JStG 2019“, zur Grunderwerbsteueränderung und zur Grundsteuerreform
Zur Publikation
Tax Weekly

Unsere WTS Experten und Gastautoren informieren regelmäßig über aktuelle Themen aus den Bereichen Tax, Legal und Financial Advisory.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Die an das Plenum des Bundesrats gerichtete Beschlussempfehlung enthält sowohl konkrete Änderungsvorschläge als auch sog. Prüfbitten

Bundesrat: Beschlussempfehlung der Ausschüsse zum „JStG 2019“
Mehr lesen

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zu einem "Jahressteuergesetz 2019"

Bundeskabinett: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Mehr lesen

Etabliert werden soll eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage mit Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen

Bundesregierung: Steuerliche Forschungsförderung in Deutschland – Regierungsentwurf eines Forschungszulagengesetzes
Mehr lesen
WTS Services
Service
Corporate Tax
Service
Lohnsteuer

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Digital
  • Advisory
  • Industries
  • Legal
Hot Topics
  • DAC 7
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
Karriere
  • Jobbörse
  • Was Dich bei uns erwartet
  • Was uns ausmacht
  • Du bei WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem