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04.06.2020

Koalitionsausschuss einigt sich auf großes Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket

Das Maßnahmenpaket trägt den Titel "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“

Keyfacts
Der Koalitionsausschuss hat am Abend des 03.06.2020 ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket mit einem geplanten Volumen von 130 Mrd. Euro beschlossen.
Erklärtes Ziel der Koalitionspartner ist es, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedürfe es eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Deutschland soll so gestärkt aus Krise hervorgehen.
Das umfangreiche Gesamtpaket enthält auch viele steuerliche Maßnahmen.

Der Koalitionsausschuss hat am Abend des 03.06.2020 ein Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket („Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“) mit einem geplanten Volumen von 130 Mrd. Euro beschlossen (vgl. hierzu auch eine Zusammenfassung der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag). Das Koalitionspapier enthält auch einen Abschnitt zur europäischen und internationalen Verantwortung.

Erklärtes Ziel der Koalitionspartner ist es, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedürfe es nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern vielmehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese Krise werde einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen.

Das Gesamtpaket enthält folgende steuerliche Maßnahmen:

  1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland werden die Umsatzsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt.
     
  2. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dies gebe Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermögliche den Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn.
     
  3. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schaffe schon heute die notwendige Liquidität und sei bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolge spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.  
     
  4. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 % Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
     
  5. Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
     
  6. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird durch Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb von 3,8 auf das 4fache des Gewerbesteuer-Messbetrags erhöht (§ 35 EStG).
     
  7. Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände von 100.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht (§ 8 Nr. 1 GewStG).
     
  8. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Die maximale steuerliche Forschungszulage verdoppelt sich dadurch auf eine Million Euro pro Jahr. Damit werde ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.
     
  9. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25 % wird die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
     
  10. Die Kfz-Steuer für Pkw soll stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet werden. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
     
  11. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll attraktiver ausgestaltet werden.
     
  12. Im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ werden die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 % stabilisiert, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber.


Die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen sollen von den Koalitionsfraktionen zügig auf den Weg gebracht werden. Denkbar wäre auch die Aufnahme in ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#21/2020 - Koalitionsausschuss einigt sich auf großes Konjunktur-, Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket
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