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08.11.2021

EU-Kommission: Cooperative Compliance-Programm für große Unternehmen gestartet

Ziel der Initiative ist die Erleichterung und Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerpflichtigen

Keyfacts
Dieses Ziel soll auf der Grundlage von mehr Zusammenarbeit, Vertrauen und Transparenz zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerverwaltungen sowie zwischen den Steuerverwaltungen untereinander erreicht werden.
Zudem soll ein EU-weiter Rahmen für einen präventiven Dialog zwischen Steuerverwaltungen und Unternehmen über Fragen der Doppelbesteuerung geschaffen werden.
Neben Deutschland haben sich Österreich, Finnland, Belgien, Portugal, Italien und die Slowakei förmlich dazu verpflichtet, an der ETACA-Pilotphase teilzunehmen.
Teilnehmen können alle multinationalen Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. Euro, deren Konzernmutter in der EU ansässig ist.
Multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von weniger als 750 Mio. Euro können ebenfalls in das Programm aufgenommen werden, sofern sie die gleichen Informationen wie in den CbC-Reports enthalten liefern können.

Die EU-Kommission hat ein neues Cooperative Compliance-Programm für multinationale Unternehmen (ETACA – The European Trust and Cooperation Approach) initiiert. Ziel dieser Initiative ist die Erleichterung und Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerpflichtigen auf der Grundlage von mehr Zusammenarbeit, Vertrauen und Transparenz zwischen den Steuerpflichtigen und den Steuerverwaltungen sowie zwischen den Steuerverwaltungen untereinander. Darüber hinaus soll ein klarer, EU-weiter Rahmen für einen präventiven Dialog zwischen Steuerverwaltungen und Unternehmen über Fragen der Doppelbesteuerung geschaffen werden.

Neben Deutschland haben sich Österreich, Finnland, Belgien, Portugal, Italien und die Slowakei förmlich dazu verpflichtet, an der ETACA-Pilotphase teilzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass weitere EU-Mitgliedstaaten folgen werden. Multinationale Unternehmen, die an der Teilnahme am Programm interessiert sind, können sich an den Mitgliedstaat wenden, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat, um zu prüfen, ob eine Teilnahme in Frage kommt.

In Deutschland sind Anfragen an das Bundesministerium der Finanzen, Referate IV A 8 (Abgabenordnung (Außenprüfung sowie Aufbau der Internationalen Betriebsprüfung), E-Mail: IVA8@bmf.bund.de) und IV B 6 (Informationsaustausch und internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich), E-Mail: IVB6@bmf.bund.de) zu richten.

Teilnehmen können alle multinationalen Unternehmen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. Euro, deren Konzernmutter in der EU ansässig ist. Weitere Bedingungen, um für das Projekt in Frage zu kommen, sind das Vorhandensein eines internen Kontrollsystems und die bisherige Befolgung gesetzlicher Vorschriften (keine wiederholte grobe Fahrlässigkeit etc.). Multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von weniger als 750 Mio. Euro können ebenfalls in das Programm aufgenommen werden, sofern sie die gleichen Informationen wie in den CbC-Reports enthalten liefern können.

Der Anwendungsbereich von ETACA wird sich nur auf Routine-Transaktionen zwischen Unternehmen konzentrieren, d. h. auf Transaktionen, bei denen eine der Parteien nur einfache Funktionen ausübt, etwa risikoarme Vertriebstätigkeiten, Auftragsfertigungstätigkeiten und konzerninterne Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung. Es kann jedoch von Fall zu Fall beschlossen werden, auch nicht routinemäßige Transaktionen zu erfassen.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#40/2021 - EU-Kommission startet Cooperative Compliance-Programm für große Unternehmen
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