Die Ampelkoalition hat lange mit sich gerungen und konnte am Dienstag ein Kompromisspapier vorstellen. Dieses enthält allerdings aus steuerlicher Sicht nur sehr überschaubare Inhalte. Nur zu den Verhandlungen zur Energiesteuerrichtlinie auf EU-Ebene wird vereinbart, dass man sich dafür einsetzen wolle, für erneuerbare und fortschrittliche Biokraftstoffe und E-Fuels geringere Mindeststeuersätze einzuführen. Die Ampel will ein entsprechendes Konzept für die steuerliche Behandlung klimaneutraler Antriebe vorlegen. Bei der Besteuerung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommensteuer sowie bei der Kfz-Steuer sollen CO2-neutral betriebene Fahrzeuge (wohl mit E-Autos) gleichbehandelt werden.
Unabhängig davon laufen im BMF die Vorbereitungen zu den geplanten Gesetzesinitiativen auf Hochtouren. Auf der Agenda stehen hier für 2023 ein sog. Zukunftsfinanzierungsgesetz (zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Unternehmen sowie der steuerlichen Förderung des Aktiensparens und der Mitarbeiterkapitalbeteiligung), ein sog. Wettbewerbsstärkungsgesetz (mit angedachten Verbesserungen an der Forschungsprämie sowie evtl. am Optionsmodell und an der Thesaurierungsbegünstigung, sowie der Einführung einer Investitionsprämie für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung), ein sog. Steuerfairnessgesetz (mit Steuervereinfachungen, der Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zinshöhenschranke, sowie Maßnahmen gegen Gewerbesteueroasen und Familienstiftungen), das Gesetz zur Einführung der Mindeststeuer (evtl. mit Änderung der Hinzurechnungsbesteuerung) und schließlich ggf. auch ein Jahressteuergesetz 2023.
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