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26.03.2023

Sorgfalt bei der Auswahl von Lieferanten

Im Gespräch mit Dr. Gregor Sobotta

Zwei Gesetzesvorhaben beschäftigen Unternehmen zunehmend: Einerseits das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, das bereits seit 01. Januar 2023 für größere Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gilt. Und andererseits der im Verfahren befindliche Entwurf einer EU-Richtlinie zum selben Thema, die für Mai diesen Jahres erwartet wird. Mit Dr. Gregor Sobotta haben wir darüber gesprochen, welchen Herausforderungen Unternehmen gegenüberstehen und wie WTS unterstützen kann.

Ist es nicht erstaunlich und für Unternehmen herausfordernd, wenn hier zwei Gesetze im Raum stehen?

Dr. Gregor Sobotta: Zunächst ist es nicht ungewöhnlich, wenn die EU Richtlinien erlässt, die in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist sogar eher die Regel. Die EU gibt in einer Richtlinie den Rahmen vor, den dann die Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführen. Hier war es jedoch genau umgekehrt: hier hat zunächst der deutsche Gesetzgeber die Initiative ergriffen. Das hat für Unternehmen zur Folge, dass sie sich nun auf ein Gesetz einrichten, das möglicherweise wegen abweichender EU-Vorgaben rasch wieder angepasst werden muss. Diese Unwägbarkeiten in der Gesetzgebung stellen Unternehmen vor große Herausforderungen.

Worin liegen diese Herausforderungen genau?

Dr. Gregor Sobotta: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist "nicht ohne", um es salopp auszudrücken. Der Gesetzgeber gibt den Unternehmen aktuell leider nicht viel Substanz an die Hand, es gibt nach wie vor viele Unklarheiten und zu wenig konkrete Vorgaben. Der Interpretationsspielraum ist aufgrund einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und auslegungsbedürftiger Formulierungen sowie Verweisen auf Leitprinzipien der Vereinten Nationen aktuell recht groß. Eine konkrete Liste, die den Firmen Hilfestellung bei der Risikobeurteilung gäbe, fehlt. Diese Beurteilung müssen nun die Unternehmen selbst und in eigener Verantwortung vornehmen.

Wie wird der Staat denn die Einhaltung des Gesetzes durch die Unternehmen sicherstellen?

Dr. Gregor Sobotta: In Deutschland wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die Aufsichtsbehörde sein. Es wird für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eigens eine Außenstelle in Borna mit etwa 500 Beschäftigten aufgebaut. Das BAFA hat auch schon verschiedene Handreichungen sowie Fragen- und Antwortkataloge publiziert, die den Unternehmen bei den ersten Schritten helfen sollen. Im Gesetz findet sich ein umfangreicher 

Katalog mit dem Firmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, sanktioniert werden können. Bei Verstößen drohen beispielsweise empfindliche Geldbußen.

Welche Beratungsleistung bietet Ihr Team an?

Dr. Gregor Sobotta: Wir unterstützen schon beim ersten und entscheidenden Schritt, der vom Gesetzgeber gefordert ist: der Risikoanalyse. Hier gilt es herauszuarbeiten, welche Risiken in der Lieferkette im eigenen Betrieb, aber auch bei unmittelbaren Zulieferern und sogar mittelbaren Zulieferern schlummern. Ist dieser Schritt getan, müssen die erkannten Risiken bewertet werden. Danach steht die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen an, mit denen das Unternehmen diesen Risiken begegnet. Und schließlich ist die Einbettung in die vorhandenen Unternehmensprozesse bis hin zu Möglichkeiten der Digitalisierung entscheidend für den Erfolg.

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