Im Februar 2026 haben die Vereinigten Staaten eine Reihe bedeutender und sehr kurzfristig umgesetzter Maßnahmen eingeführt, die das Handelsumfeld für alle Exporteure, die Waren in die USA liefern, grundlegend verändern. Anders als frühere Zollanhebungen, die häufig durch politische Konflikte oder Notstandsbefugnisse ausgelöst wurden, kombinieren diese Änderungen eine wegweisende Entscheidung des Supreme Court mit einem neuen, weitreichenden Import-Zollzuschlag sowie der Fortführung von Beschränkungen für Kleinsendungen. Das Ergebnis ist ein komplexerer, kostenintensiverer und weniger vorhersehbarer Markt für europäische Unternehmen.
Die Entwicklungen vollzogen sich innerhalb weniger Tage: Zunächst wurde ein zentrales rechtliches Instrument für Zollmaßnahmen aufgehoben, unmittelbar darauf folgte die Einführung eines neuen gesetzlichen Mechanismus, der für den Großteil des Zolltarifs gilt. Europäische Exporteure müssen sich nun in einem System zurechtfinden, in dem einige Maßnahmen entfallen, dafür aber neue – mit weitreichenden kommerziellen und operativen Auswirkungen – entstehen.
Zentrale Aussagen
- Der Supreme Court hat die rechtliche Grundlage für eine Reihe von Zollmaßnahmen aufgehoben; die Gesamtbelastung durch US-Zölle hat sich für die meisten europäischen Exporteure dadurch jedoch nicht verringert.
- Ein neuer zusätzlicher Import-Zollsatz von 10 Prozent nach Section 122 gilt nun bis Juli 2026 für den Großteil der US‑Importe und beeinflusst die Einstandspreise erheblich.
- Die langjährige De‑minimis‑Schwelle von 800 USD bleibt weiterhin ausgesetzt.
- Ausnahmen vom Zoll-Zuschlag bestehen, sind jedoch eng definiert und erfordern eine präzise Zolltarif‑Einreihung und belastbare Dokumentation.
- Zusammengenommen zwingen die Maßnahmen Unternehmen dazu, Preisgestaltung, Lieferanten‑ und Kundenverträge sowie Optionen in der Lieferkette neu zu bewerten.
Die Supreme‑Court‑Entscheidung und ihre unmittelbaren Auswirkungen
Den Auftakt bildete am 20. Februar ein Urteil des Supreme Court, wonach der „International Emergency Economic Powers Act“ (IEEPA) nicht zur Erhebung von Importzöllen genutzt werden kann. Diese Entscheidung beendete eine Reihe von Zollmaßnahmen, die sich in den vergangenen Jahren angesammelt hatten, wie Maßnahmen im Zusammenhang mit Grenzsicherheit, zur Kontrolle der Lieferkette für synthetische Opioide und verschiedene länderspezifische Zölle, u. a. auf Waren aus Venezuela, Brasilien, Russland, Kuba und Iran.
Der Wegfall der reziproken Zölle ist politisch und rechtlich von großer Bedeutung, hat für die meisten europäischen Unternehmen jedoch nur begrenzte praktische Folgen. Die Maßnahmen betrafen eine engdefinierte Warengruppe. Gleichwohl schränkt das Urteil die Möglichkeiten der US‑Regierung ein, künftig unilateral neue Importzölle auf Notstandsbasis zu erheben.
Zollsatz nach Section 122
Nur wenige Stunden nach der Entscheidung des Supreme Court kündigte die US‑Administration einen neuen, temporäre Maßnahmen nach Section 122 des „Trade Act of 1974“ an: einen zusätzlichen Zoll von 10 Prozent auf nahezu alle Waren, die zwischen dem 24. Februar und dem 24. Juli 2026 in die USA eingeführt werden.
Die Begründung war wirtschaftlicher, nicht primär politischer Natur: Die Regierung verwies auf grundlegende Probleme bei den internationalen Zahlungsströmen und eine sich verschlechternde Zahlungsbilanzsituation. Section 122 ermöglicht einen solchen Zollsatz für einen begrenzten Zeitraum, ohne dass der Kongress zustimmen muss, und sieht grundsätzlich eine breite Anwendung vor, sofern keine ausdrücklichen Ausnahmen vorgesehen sind.
Diese Ausnahmen sind in detaillierten Anhängen aufgeführt, die eng umschriebene HTSUS‑Codes nennen. Sie betreffen unter anderem Waren, wie zivile Luftfahrzeuge, bestimmte Agrarprodukte. ausgewählte Mineralien und Metalle und eine Reihe von Chemikalien. Waren, die nach USMCA oder DR‑CAFTA präferenzbegünstigt sind, sind ebenfalls vom Zuschlag ausgenommen. Außerdem gab es eine Sonderregelung für Sendungen, die nachweislich bereits vor dem 24. Februar im Transit waren.
Für Importeure und Exporteure entstand dadurch sofortiger Kostendruck. Der Zuschlag kommt zusätzlich zu bestehenden Abgaben wie bspw. MFN‑Zöllen.
Eine der wenigen nennenswerten Wechselwirkungen betrifft Section 232: Hier greift der Zusatzzoll nur auf den Teil des Produkts, der nicht bereits Section‑232‑Zöllen unterliegt.
Parallel führte die Zollverwaltung administrative Anpassungen ein, wie spezifische Reihenfolgenregeln bei der Meldung von Zolltarifnummern bzw. Zusatzcodes, strengere Anforderungen für „Foreign Trade Zones“ und erhöhte Anforderungen an Nachweise und Dokumentation.
Insgesamt führen diese Bestimmungen zu deutlich höheren Einstandskosten und einer spürbar erhöhten Compliance‑Komplexität für europäische Exporteure.
Aussetzung der De‑minimis‑Behandlung
Parallel zur Gerichtsentscheidung und zur Einführung der Maßnahme nach Section 122 bestätigten die USA, dass die De‑minimis‑Schwelle von 800 USD weiterhin ausgesetzt bleibt.
Die Konsequenz: Kleinsendungen erfordern eine formale Zollanmeldung und sind zollpflichtig.
Für europäische E‑Commerce‑Anbieter und Unternehmen, die stark auf Postsendungen setzen, hat dies Auswirkungen. Geschäftsmodelle, die auf große Sendungsvolumina bei niedrigen Warenwerten pro Sendung ausgerichtet sind, sind weiterhin mit Zollpflichten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand konfrontiert. In vielen Fällen müssen die Wirtschaftlichkeit kleiner Warenkörbe und die Gestaltung von Versand- und Preisstrategien neu bewertet werden.
Bedeutung der neuen Maßnahmen für europäische Exporteure
Das Zusammenspiel aus Supreme‑Court‑Urteil, Section‑122‑Zusatzzöllen und fortgesetzter De‑minimis‑Suspendierung führt zu einem kostenintensiveren und administrativ anspruchsvolleren Umfeld. Zwar entfallen die ursprünglichen reziproken Zölle von 15%, jedoch erfasst der neue Zuschlag einen deutlich größeren Teil des Zolltarifs. Zudem haben E‑Commerce‑Kanäle ihren wichtigsten Mechanismus zur zollfreien bzw. vereinfachten Behandlung verloren und die Anforderungen an die Inanspruchnahme von Ausnahmen sind strenger geworden.
Unternehmen müssen daher Preisstrukturen, Lieferketten, vertragliche Vereinbarungen bzgl. Zollkosten und internen Compliance‑Prozessen grundlegend überprüfen. Unternehmen, die frühzeitig reagieren, können Risiken besser steuern und ihre Wettbewerbsfähigkeit im US‑Markt sichern.
Empfohlene Maßnahmen
- Überprüfen Sie sämtliche HS‑Codierungen anhand der Anhänge zu Section 122, um mögliche Ausnahmen zu identifizieren und die technische Richtigkeit der Einreihung sicherzustellen.
- Aktualisieren Sie Ihre Kalkulationen der Einstandspreise, indem Sie den Zuschlag und das Ende der De‑minimis‑Befreiung in Preisgestaltung, Kundenangebote und Finanzplanung einbeziehen.
- Analysieren Sie bestehende Verträge, einschließlich INCOTERMS, Regelungen zur Aufteilung von Zollkosten, um zu klären, wer die zusätzlichen Kosten trägt.
- Stärken Sie Ihre Dokumentationsprozesse, insbesondere wenn Ausnahmen beansprucht werden.
- Überprüfen Sie, ob Produktionsschritte oder die Beschaffung von Komponenten so angepasst werden können, dass Waren unter die Präferenzen von USMCA oder DR‑CAFTA fallen.
- Bewerten Sie Anpassungen in der Lieferkette, etwa Veredelungsschritte in den USA oder in Nachbarstaaten, Strategien zur Nutzung von „Foreign Trade Zones“ oder alternative Logistikmodelle zur Minderung von Kosten.
- Verfolgen Sie politische und regulatorische Entwicklungen, da der Zuschlag nach Section 122 vor Juli 2026 geändert, verlängert oder durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.