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01.10.2018

Ifo Institut und Wissenschaftlicher Beirat des BMF veröffentlichen Gutachten gegen die Digitalsteuer

Mehrbelastung aus der Digitalsteuer dürfte die digitale Entwicklung erheblich hemmen

Keyfacts
Ifo Institut erwartet, dass die Mehrbelastung durch die Steuer die digitale Entwicklung innerhalb der EU erheblich hemmt.
Die USA und andere betroffene Herkunftsländer der Digitalkonzerne würden die Steuer als Zoll auffassen.
Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums kritisiert, dass das zu erwartende Steueraufkommen nicht im Verhältnis zu dem hohen Verwaltungsaufwand steht.
Die Digitalsteuer breche mit der bestehenden internationalen Steuerrechtsordnung der Unternehmensbesteuerung.
Insbesondere junge Unternehmen mit geringen Margen könnten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein.

Am 20.09.2018 wurde die vom ifo Institut im Auftrag der IHK für München und Oberbayern erstellte Studie "Die Besteuerung der Digitalwirtschaft – Zu den ökonomischen und fiskalischen Auswirkungen der EU-Digitalsteuer“ in einer Pressekonferenz zusammen mit dem Präsidenten des ifo Instituts, Prof. Clemens Fuest, vorgestellt. Darin kritisiert Prof. Fuest die "erheblichen Probleme und negativen Folgen“ der Digitalsteuer. Die Mehrbelastung dürfte die digitale Entwicklung innerhalb der EU erheblich hemmen, so der ifo-Präsident. Das wichtigste Argument gegen die Pläne ist nach der ifo-Studie deren handelspolitische Wirkung. Demnach würden die USA und andere betroffene Herkunftsländer der Digitalkonzerne die Steuer als Zoll auffassen. Dies dürfte laut Prof. Fuest den Handelskonflikt mit den USA verschärfen.

Zudem hat der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums am 27.09.2018 eine Studie veröffentlicht, in der er sich ungewöhnlich deutlich gegen die Digitalsteuer ausspricht, indem er sie als "sehr fragwürdig“ einstuft. Dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der sich mit einer öffentlichen Meinung zur Digitalsteuer stets bedeckt gehalten hat, empfiehlt er, "die Vorschläge der EU-Kommission zur Digitalsteuer nicht zu unterstützen“.

Der Beirat kritisiert die Unverhältnismäßigkeit einer solchen Steuer auf den Umsatz mit digitalen Leistungen. So sei bei einer Digitalsteuer von 3 Prozent ein zusätzliches Steueraufkommen von lediglich 195 Millionen Euro zu erwarten – dies aber um den Preis hoher Verwaltungskosten. Zudem breche die Digitalsteuer mit der bestehenden internationalen Steuerrechtsordnung der Unternehmensbesteuerung, da die Vorschläge die Erhebung nicht davon abhängig machten, ob ein Konzern in seinem Heimatland zu gering besteuert würde oder mit seinen Gewinnen bereits einer "angemessenen“ Besteuerung unterliege. In letzterem Fall komme die Digitalsteuer zu den bereits entrichteten Gewinnsteuern hinzu, wes-halb EU-Unternehmen zu Recht Wettbewerbsverzerrungen zu ihren Lasten befürchteten. Nicht zuletzt würden insbesondere junge Unternehmen mit geringen Margen von dieser Doppelbesteuerung (die je nach Marge zu einer Substanzbesteuerung werden kann) betroffen, da die Bruttoerträge und nicht der Gewinn als Bemessungsgrundlage der Steuer dienen soll.

Beitrag erschienen in Tax Weekly
#36/2018 - Gutachten gegen Digitalsteuer veröffentlicht
Zur Publikation
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