Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital
  • Reporting & Prozesse
  • ESG House of Sutainability
  • Tax
  • Legal
  • Worldwide ESG
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung, der angrenzenden Rechtsberatung und im Bereich Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital Solutions
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    Die Steuerfunktion im digitalen Wandel DAC 6 ESG FISG Pillar Two
    Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern und Financial Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
07.07.2020

Absenkung der EEG-Umlage durch Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung

Key Facts
Drohender Anstieg der EEG-Umlage infolge geringer Stromnachfrage aufgrund Umwälzmechanismus
Bezuschussung des EEG-Kontos aus Bundesmitteln und Zuführung der Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels zur Sicherstellung stabiler Strompreise
Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg erneut im beihilferechtlichen Fokus
Keine Anpassung der Stromsteuer
Autor
Bertil Kapff
Senior Manager
Steuerberater
Düsseldorf
zum Profil

Um ihre ehrgeizigen Klimaziele und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Einklang zu bringen, setzt die Bundesregierung auf eine Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien. Aufgrund eines Corona-bedingten Sondereffektes auf die EEG-Umlage drohte nun jedoch ein massiver Anstieg der Strompreise. Durch einen Zuschuss aus Bundesmitteln zur Senkung dieser Stromnebenkosten sollen die Strompreise stabil gehalten werden.

Berechnungsmechanismus der EEG-Umlage

Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit mittlerweile 20 Jahren der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert. Das Gesetz regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. Es garantiert Erzeugern von grünem Strom grundsätzlich feste Einspeisevergütungen für 20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ihrer Anlagen. Zur Finanzierung dieser im Regelfall über dem Marktpreis liegenden Förderung wird die von den Energieversorgungsunternehmen an die Letztverbraucher weitergereichte EEG-Umlage erhoben.

Infolge der Corona-Krise sind in diesem Jahr eine spürbar geringere Stromnachfrage und verhältnismäßig niedrige Börsenstrompreise zu verzeichnen. Somit ergeben sich für 2020 auch deutlich unterdurchschnittliche Einnahmen auf dem durch die Übertragungsnetzbetreiber verwalteten EEG-Konto. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus der Erneuerbaren steigen die garantierten Auszahlungen an die Anlagenbetreiber jedoch hiervon unbeeindruckt weiter an. Da das Umlagesystem einen jährlichen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben vorsieht, drohte die EEG-Umlage in 2021 stark anzusteigen.

Absenkung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Koalitionsausschuss am 03.06.20 ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen. Um die Energiekosten der privaten Haushalte und Unternehmen stabil und verlässlich zu halten, wird der Bund einen Zuschuss aus Haushaltsmitteln zur Senkung der EEG-Umlage leisten, sodass diese 2021 bei 6,5 ct/kWh und 2022 bei 6,0 ct/kWh liegen wird. Ohne Sondereinflüsse wurde die EEG-Umlage für 2020 im letzten Jahr auf 6,756 ct/kWh festgelegt.

Eine Zuführung staatlicher Mittel in den EEG-Ausgleichmechanismus war bisher gesetzlich nicht vorgesehen. Die Bundesregierung vereinbarte aber bereits im Dezember 2019, Einnahmen aus dem neuen nationalen Zertifikatehandels für Brennstoffemissionen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) teilweise für eine Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Zu diesem Zweck sollen nach § 3 Abs. 3a EEV n.F. auch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland an die Übertragungsnetzbetreiber zur Absenkung der EEG-Umlage erfolgen. Da die Zusatzeinnahmen aus dem BEHG voraussichtlich nicht zur Deckelung der EEG-Umlage ausreichen werden, rechnet die Bundesregierung mit einem Finanzbedarf aus Haushaltsmitteln für dieses Vorhaben in Höhe von 11 Milliarden Euro.

Auswirkungen auf die Begünstigungen für stromkostenintensive Unternehmen

Die Absenkung der EEG-Umlage kann dazu führen, dass stromkostenintensive Unternehmen die Schwellenwerte für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung nicht mehr erreichen. Eine Verringerung der EEG-Umlage impliziert einen geringeren Strompreis und damit eine verminderte Stromkostenintensität. Effektiv ergeben sich für die betroffenen Unternehmen zukünftig höhere Stromkosten.

Hierbei ist zu beachten, dass bei der Berechnung der Stromkostenintensität stets der Zeitraum der letzten drei Jahre heranzuziehen ist. Zwar ist die aktuelle Absenkung auf 6,5 ct/kWh bzw. 6,0 kWh nur relativ gering. Nichtsdestoweniger sollten betroffene Unternehmen auch vor dem Hintergrund möglicher Corona-bedingter Produktionsanpassungen bereits heute prüfen, ob die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichregel auch nach der Rechtsänderung weiterhin möglich und sinnvoll ist.

Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg erneut im beihilferechtlichen Fokus

Durch die Finanzierung der Absenkung der EEG-Umlage aus staatlichen Mitteln rücken die Besondere Ausgleichsregelung und das Eigenstromprivileg als selektive Begünstigungsregelungen erneut in den beihilferechtlichen Fokus. Mit Urteil vom 28.03.2019 (C-405/16 P - Deutschland/ Kommission) hatte der EuGH hinsichtlich des EEG 2012 entschieden, dass keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliege, weil der Umwälzmechanismus keine „aus staatlichen Mitteln gewährte“ Förderung darstelle.

Indem nun ausdrücklich Mittel aus dem Bundeshaushalt in die Finanzierung der EEG-Umlage aufgenommen werden sollen, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission die Begünstigungen aus beihilferechtlicher Sicht neubewerten wird. Fraglich ist, ob die modifizierte EEG-Umlage nach Art. 107 Abs. 2 Buchst. b) AEUV als zulässige Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden sind, einzustufen ist. Eine frühzeitige entsprechende Klarstellung wäre für die Planungssicherheit der betroffenen Unternehmen sehr wünschenswert.

Auch die Zuführung von Mitteln aus dem nationalen Emissionshandel birgt Diskussionspotenzial. Insbesondere hinsichtlich der Einführungsphase mit festen CO2-Preisen und ohne Emissionsmengenbegrenzung besteht Uneinigkeit über die Verfassungsmäßigkeit des neuen Instruments (vgl. u.a. Stefan Klinski, Sachverständigengutachten, Deutscher Bundestag, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 52. Sitzung am 06.11.2019, Protokoll 19/52, Ausschussdrucksache 19(16)293-A).

Keine Anpassung des Stromsteuertarifs

Dagegen führte das Gesetzgebungsverfahren nicht zu Änderungen bei der Stromsteuer. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte am 19.03.2020 eine Aussetzung der Stromsteuer und der EEG-Umlage zur Entlastung von Bürgern und Betrieben gefordert. Auch der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte in seiner Stellungnahme vom 12.05.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) die Prüfung einer Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß angeregt. Das Stromsteueraufkommen 2017 betrug 6,944 Mrd. EUR. Der Regelsteuersatz beträgt aktuell 20,50 EUR/MWh. Durch die Energiesteuerrichtlinie RL 2003/96/EG werden Mindeststeuersätze von 0,50 EUR/MWh für die betriebliche Verwendung und 1,00 EUR/MWh für die nichtbetriebliche Verwendung vorgegeben, die ohne gesonderte Rechtfertigung nicht unterschritten werden dürfen. Der Vorschlag konnte jedoch im Bundesrat keine Mehrheit gewinnen.

Kontakt
Dr. Sabine Schulte-Beckhausen
Partnerin
Rechtsanwältin
Köln
+49 221 348936-213
zum Profil
Newsletter Energy & Consumption Tax

Unsere Experten informieren über aktuelle steuerliche Entwicklungen und gesetzliche Regelungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten

Lohnsteuer Newsletter 2/2022 ist erschienen

Energiepreispauschale
Mehr lesen

News on trade and customs developments from all over the world

Global Customs Newsletter #2/2022 now available
Mehr lesen

Bundesrat könnte seine Zustimmung am 08.07.2022 erteilen

Bundestag: Zweites Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO
Mehr lesen
WTS Services
Service
Climate Protection, GreenTax & Energy
Service
Climate Regulation & Energy Law

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Über WTS
  • Über uns
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Quality Process & Risk Management
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital Solutions
Karriere
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • Jetzt bewerben
News & Knowledge
  • Die Steuerfunktion im digitalen Wandel
  • COVID-19 Krisenteam
  • COVID-19 Notfallkoffer
  • Steuer IKS
Podcast
  • Newsletter Anmeldung
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • WTS Journal
About Us
  • Our CEO
  • Our Board
  • Culture and Leadership
© 2022 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem