Das Arbeitsrecht (Labour Law) ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. So ist die Rechtslage aufgrund der sich ständig ändernden Gesetze oftmals unklar. Wir bieten unseren Mandanten in diesem Rechtsgebiet ein umfassendes Beratungsportfolio an und entwickeln für sie anhand ihrer individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösungskonzepte.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
Wir unterstützen bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen aus dem Geschäftsbetrieb unserer Mandanten. Das Spektrum unserer Beratung erstreckt sich hier von Entgeltfortzahlung über Elternzeit und Urlaubsgewährung bis hin zu Teilzeitarbeit, Arbeitnehmerschutzrecht und Scheinselbständigkeit, um nur einige Beispiele zu nennen.
Im Rahmen unserer arbeitsrechtlichen Praxis gestalten wir individuelle oder Muster-Arbeits- und Dienstverträge für alle Arten von Anstellungen oder sonstigen Personaleinsätzen. Neben klassischen Anstellungsverträgen befassen wir uns daher mit Verträgen für freie Mitarbeiter, Praktikanten, Volontäre, Werkstudenten und wir entwerfen Dienstverträge für Organe wie Geschäftsführer und Vorstände. Selbstverständlich kümmern wir uns auch gerne um die Aktualisierung bzw. Überprüfung solcher Verträge.
Im Zusammenhang mit der Änderung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sind typischerweise Kündigungen zu erklären, Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge zu schließen oder sonstige Vereinbarungen zu treffen. Oftmals spielen Kündigungsschutzvorschriften eine wichtige Rolle. In all diesen Themen beraten und unterstützen wir umfassend. Gerne unterstützen wir auch bei Neben- und Folgefragen, etwa betreffend die Erstellung von Arbeitszeugnissen oder Freistellungen.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Begleitung und Umsetzung konzerninterner Reorganisationen dar. Solche Projekte berühren neben dem Gesellschafts-, Umwandlungs- und Steuerrecht regelmäßig auch arbeitsrechtliche Themenkreise. Wir entwickeln praxisgerechte Lösungen, nicht nur im Zusammenhang mit rechtlichen Betriebsübergängen, und begleiten unsere Mandaten bei der Implementierung.
Über die weltweite Präsenz von WTS-Global sind wir in der Lage, in Bezug auf Arbeitnehmerentsendungen im Konzern auch international zu beraten. Wir unterstützen in allen Rechts- und Vertragsangelegenheiten sowohl den Einsatz deutscher Mitarbeitern im Ausland betreffend als auch in Bezug auf die Vorbereitung und Gestaltung einer Entsendung ins Inland.
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