Menu
  • Standorte
  • Services
  • Experten
  • Hot Topics
  • News & Knowledge
  • Karriere
  • Über uns
  • Suche
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
  • Sprache
  • Berlin
  • Düsseldorf
  • Erlangen
  • Frankfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Kolbermoor
  • Köln
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Rosenheim
  • Stuttgart
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
  • DAC 6
  • ESG
  • FISG
  • Pillar Two
  • Steuer IKS
  • Broschüren
  • News
  • Podcast
  • Tax Weekly
  • WTS Journal
  • Newsletter Übersicht
  • Newsletter Anmeldung
  • Webinar Anmeldung
  • #pioneeroftoday
  • Überblick
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
  • Jetzt bewerben
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Unsere Mitarbeiter:innen
  • Auszeichnungen & Awards
  • Corporate Responsibility
  • Unser Management Team
  • Unsere Partner
  • Unsere Geschichte
  • Unsere Standorte
  • Digital Partnering
  • Übersicht
  • HR Taxes
  • Transfer Pricing
  • Umwelt
  • Soziales Engagement
  • Mitarbeiterverantwortung
  • Diversity
  • Partner München
  • Partner Berlin
  • Partner Düsseldorf
  • Partner Erlangen
  • Partner Frankfurt
  • Partner Hamburg
  • Partner Hannover
  • Partner Köln
  • Partner Kolbermoor
  • Partner Nürnberg
  • Partner Regensburg
  • Partner Rosenheim
  • Partner Stuttgart
  • NOW@WTS
  • Presse
  • Veranstaltungen & Webinare
  • Kontakt
Deutsch
  • Deutsch
WTS weltweit
  • WTS Global
  • Albania
  • Angola
  • Argentina
  • Armenien
  • Australia
  • Austria
  • Bangladesh
  • Belarus
  • Belgium
  • Benin
  • Bolivia
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brazil
  • Bulgaria
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cambodia
  • Cameroon
  • Canada
  • Chile
  • China
  • Colombia
  • Costa Rica
  • Croatia
  • Cyprus
  • Czech Republic
  • Denmark
  • Dominican Republic
  • Ecuador
  • Egypt
  • El Salvador
  • Estonia
  • Finland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Germany
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Greece
  • Guatemala
  • Guinea
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Hungary
  • Iceland
  • India
  • Indonesia
  • Iran
  • Iraq
  • Ireland
  • Israel
  • Italy
  • Ivory Coast
  • Japan
  • Kazakhstan
  • Kenya
  • Korea
  • Kyrgyzstan
  • Laos
  • Latvia
  • Lithuania
  • Luxembourg
  • Macao
  • Macedonia
  • Madagascar
  • Malaysia
  • Mali
  • Malta
  • Mauritius
  • Mexico
  • Moldova
  • Mongolia
  • Montenegro
  • Morocco
  • Mozambique
  • Myanmar
  • Nepal
  • Netherlands
  • New Zealand
  • Niger
  • Nigeria
  • Norway
  • Pakistan
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippines
  • Poland
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Romania
  • Russia
  • Rwanda
  • Saudi Arabia
  • Senegal
  • Serbia
  • Singapore
  • Slovakia
  • Slovenia
  • South Africa
  • Spain
  • Sri Lanka
  • Sweden
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Tanzania
  • Thailand
  • Togo
  • Trinidad and Tobago
  • Tunisia
  • Turkey
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Ukraine
  • United Arab Emirates
  • United Kingdom
  • Uruguay
  • USA
  • Uzbekistan
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Zambia
  • Services
    Services

    Erfahren Sie hier mehr über unsere umfassenden Services in der Steuerberatung mit angrenzender Rechtsberatung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Tax Legal Advisory Industries Digital
  • Experten
    Experten

    Unsere Mitarbeiterstruktur vereint das Know-how aus Industrie, Beratung, Finanzverwaltung und IT in ganz besonderer Weise. Erfahren Sie mehr über unsere Experten.

    Mehr lesen
  • Hot Topics
    Hot Topics

    Überblick über die aktuellen "Hot Topics" der Steuerbranche und wie wir bei individuellen Fragen unterstützen können

    Mehr lesen
    DAC 6 ESG FISG Pillar Two Steuer IKS
  • News & Knowledge
    News & Knowledge

    Hier finden Sie aktuelle Nachrichten und Themenspecials rund um die Bereiche Steuern, Digitalisierung sowie Financial & Deal Advisory.

    Mehr lesen
    Broschüren News Podcast Tax Weekly WTS Journal
    Newsletter Übersicht Newsletter Anmeldung Webinar Anmeldung #pioneeroftoday
  • Karriere
    Karriere

    Hier finden Sie einen Überblick über unsere Entwicklungs- und Qualifizierungsangebote sowie Mitarbeiterangebote und offene Stellen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

    Mehr lesen
    Überblick Unternehmenskultur WTS als Arbeitgeber Warum WTS TALENTnetzwerk
    Jetzt bewerben
  • Über uns
    Über uns

    Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Aufstellung, Besonderheiten und Geschichte der WTS.

    Mehr lesen
    Was uns besonders macht Unsere Mandanten Unsere Mitarbeiter:innen Auszeichnungen & Awards Corporate Responsibility
    Unser Management Team Unsere Partner Unsere Geschichte Unsere Standorte
  • Suche
30.11.2022

Auslandsreisekosten 2023

Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2023

Autor
Susanne Weber
Partner
Steuerberaterin
München
zum Profil

Das BMF hat mit Schreiben vom 23.11.2022 (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :004) neue Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Dienstreisen ins Ausland und doppelten Haushaltsführungen im Ausland bekanntgemacht. Die Werte gelten ab dem 01.01.2023 und sind hier ersichtlich.

Wie bisher gilt bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) insbesondere Folgendes:

  • Der Pauschbetrag bestimmt sich nach dem Ort, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht - liegt dieser Ort im Inland, gilt der letzte Tätigkeitsort im Ausland. Daher ist bei eintägigen Reisen ins Ausland stets der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
     
  • Bei mehrtägigen Reisen ins Ausland gilt für den Anreisetag die Verpflegungspauschale des Ortes, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat, für den Rückkehrtag die des letzten Tätigkeitsorts im Ausland. Dies gilt auch bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten. Für Zwischentage kann jeweils der Pauschbetrag des Ortes, den der Mitarbeiter vor 24 Uhr Ortszeit erreicht, steuerfrei erstattet werden.
     
  • Beginnt der Mitarbeiter am Tag der Rückreise gleich eine neue (ein- oder mehrtägige) Auswärtstätigkeit, bekommt er die Verpflegungspauschale nur einmal, und zwar den höheren Betrag.


Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.

Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale tagesbezogen vorzunehmen. Gekürzt werden muss also die für den jeweiligen Reisetag maßgebende Verpflegungspauschale, unabhängig davon, in welchem Land die Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.

Beispiel

Der Mitarbeiter kehrt am Dienstag von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit in Straßburg (Frankreich) zu seiner Wohnung zurück. Nachdem er Unterlagen und neue Kleidung eingepackt hat, reist er zu einer weiteren mehrtägigen Auswärtstätigkeit nach Kopenhagen (Dänemark) weiter und erreicht Kopenhagen um 23 Uhr.

Lösung

Für Dienstag ist die höhere Verpflegungspauschale von 50 € (Rückreisetag von Straßburg: 36 €, Anreisetag nach Kopenhagen 50 €) anzusetzen. Aufgrund der Gestellung des Frühstücks im Rahmen der Übernachtung in Straßburg ist die Verpflegungspauschale um 15 € (20 % der Verpflegungspauschale Kopenhagen für einen vollen Kalendertag i.H.v. 75 €) auf 35 € zu kürzen.

Die Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname.

Für die im BMF-Schreiben nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend. Für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes gilt der für das Mutterland geltende Pauschbetrag.

Die Pauschalen für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug muss der Mitarbeiter die tatsächlichen Übernachtungskosten nachweisen. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug und für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Autor
Susanne Weber
Partner
Steuerberaterin
München
zum Profil
Autor
Kersten Weißig
Steuerberater
München
zum Profil
PDF Download Lohnsteuer Newsletter #4/2022
Auslandsreisekostenpauschale
Zur Publikation
Newsletter Lohnsteuer

Unser Newsletter richtet sich an Unternehmen aller Größenklassen und informiert Sie über die aktuelle Gesetzeslage rund um die Lohnsteuer.

Jetzt anmelden
Artikel, die Sie interessieren könnten
Inflationsausgleichsprämie
Mehr lesen

Lohnsteuer Newsletter 2/2022 ist erschienen

Energiepreispauschale
Mehr lesen
WTS Services
Service
Wage Tax

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS? Lassen Sie es uns wissen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an.

Kontakt
Services
  • Tax
  • Legal
  • Advisory
  • Industries
  • Digital
Hot Topics
  • Sustainability Services
  • Pillar Two
  • DAC 6
  • Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)
  • FISG
Karriere
  • Jetzt bewerben
  • Unternehmenskultur
  • WTS als Arbeitgeber
  • Warum WTS
  • TALENTnetzwerk
News & Knowledge
  • Tax Weekly
  • Newsletter Übersicht
  • Podcast
  • WTS Journal
  • Newsletter Anmeldung
Über WTS
  • Was uns besonders macht
  • Unsere Mandanten
  • Corporate Responsibility
  • Auszeichnungen & Awards
  • Experten
© 2023 WTS Unternehmensangaben Disclaimer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem